Entscheidung des LBEG zu Gunsten von Vermilion – erster Schritt für neue Bohrung im Heidekreis?

Das LBEG hat in einem Streifall zwischen dem Konzern Vermilion Energy und einem Privateigentümer zu Gunsten des Konzerns entschieden und zeigt damit ernüchternd auf, dass der Schutz von Mensch und Natur den Konzerninteressen untergeordnet sind.

Im konkreten Streitfall geht es darum, dass auf einem Grundstück im Jahr 1997 eine Bohrung („Wisselshorst Z1“) niedergebracht wurde. Der damalige Eigentümer der Grundstücksfläche hat dies über einen Pachtvertrag gesichert. Zwischenzeitlich fand jedoch ein Eigentümerwechsel der Fläche statt und die neuen Eigentümer haben den Pachtvertrag 2019 gekündigt. Diese Kündigung hat Vermilion, die die Aufsuchungserlaubnis für dieses Gebiet erst 2016 erworben haben, nicht akzeptiert.

Vermillion möchte von der alten Bohrung ausgehend eine neue Erkundungsbohrung abteufen.

Das LBEG hat Vermillion nun Recht gegeben und bezieht sich auf §40 aus dem BBergG, wonach die fehlende Zustimmung des Grundeigentümers ersetzt werden kann, wenn „öffentliche Interessen, insbesondere die Durchforschung nach nutzbaren Lagerstätten, die Aufsuchung erfordern“.

Die Entscheidung im Streitfall durch das LBEG ist rechtlich korrekt, da die Rechtsvorgabe das BBergG ist und ein solches Vorgehen legitimiert. Dieser Fall zeigt erneut, dass es unabdingbar ist, dass der Bundestag eine Novellierung des BBergG vornimmt – dies fordern wir mit Nachdruck ein.

Es darf nicht sein, dass weiterhin antiquierte Gesetze wie das BBergG (Veröffentlichung 1980) die Interessen von Konzernen höher gewichten als die von Mensch, Natur und Umwelt! Es kann nicht richtig sein, wenn Grundstückseigentümer rechtlich machtlos sind gegen die Vorhaben von internationalen Unternehmen!

Die Eigentümer haben nun eine vierwöchige Frist zur Klageeinreichung beim Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung.

https://www.lbeg.niedersachsen.de/…/landkreis-heidekreis-lb…

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