Erdgasförderung

Erdgasförderung in Deutschland/Niedersachsen

In Deutschland werden jedes Jahr 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas gefördert, davon knapp 97% in Niedersachsen. Das Bundesland Niedersachsen ist somit der bedeutenste Förderstandort in ganz Deutschland. Von der Gesamtfördermenge in Niedersachsen kommen widerum rund 50% alleine aus dem Gebiet Weser-Ems; somit ist diese Region als Wirtschaftsfaktor für die Erdgasindustrie sehr wichtig. Durch die inländische Förderung kann Deutschland seinen Eigenbedarf an Gas zu 12% decken, das zusätzlich benötigte Gas muss aus dem Ausland importiert werden. Das Land Niedersachsen profitiert in hohem Maße an der Erdgasförderung – über Förderabgaben nimmt das Bundesland mehrere Millionen Euro ein, alleine im Jahr 2017 betrugen diese knapp 250 Millionen Euro.

Beim Thema Erdgas wird grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt: L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas), die sich in ihrem Methangehalt unterscheiden. L-Gas hat weniger Methan (80-87%) und einen entsprechend geringeren Heizwert, H-Gas hat 87-99% Methan und einen entsprechend höheren Heizwert (Quelle). L-Gas stammt aus Deutschland und den Niederlanden, H-Gas aus den Erdgasfeldern vor Norwegen, aus Russland und den übrigen GUS-Staaten. Laut Bundesnetzagentur (Quelle) ist die Förderung von L-Gas so stark zurückgegangen, dass gerade das gesamte deutsche Gasnetz auf H-Gas umgestellt wird. Bremen(Südost) und Umgebung ist 2017-2019 umgerüstet (Quelle).

Weitere Informationen zum Thema Erdgas allgemein: https://www.energie-lexikon.info/erdgas.html

 

Erdgasförderung im Erlaubnisfeld Unterweser

Die Landkreise Verden, Osterholz, Rotenburg/W. sowie das Stadtgebiet Bremen befinden sich im Erlaubnisfeld Unterweser. Dieses Erschließungsfeld ist seit 2001 für die DEA genehmigt. Die aktuelle Erlaubnis läuft am 31.07.2019 ab. Durch eine bergbaurechtliche Erlaubnis kann ein Unternehmen -hier die DEA- in dem genannten Gebiet „exklusiv“ Rohstoffe -hier Kohlenwasserstoffe resp. Erdgas- aufsuchen und ggf. fördern.

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe […] und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. (Quelle: LBEG, Publikationsdatum: 01.01.2008, letzte Revision 29.10.2018)

Eine Erlaubnis ermöglicht noch keine Aufsuchung oder Förderung der Rohstoffe. Diese konkreten Maßnahmen müssen über einen (Haupt-)Betriebsplan mit ggf. zusätzlicher UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) gesondert bei der zuständigen Behörde (hier das LBEG) beantragt und genehmigt werden. Erst wenn eine Genehmigung für eine Maßnahme (z.B. seismische Messung, Explorationsbohrung, Förderbohrung, Verpressung, …) vorliegt, kann diese vom Unternehmen umgesetzt werden.

 

Gefahren der Erdgasförderung

Im niedersächsischen Landtag wurden wiederholt die Risiken und Gefahren sowie möglichen Folgeschäden der Erdgasförderung in den Landkreisen Verden und Rotenburg thematisiert; hierzu zwei Antwortschreiben des Landtags auf Anfragen von SPD- und Grünen-Abgeordneten (entnommen den Sitzungsunterlagen der 127. Landtagssitzung vom 10.05.2012):

 

Störfälle bei der Erdgasförderung

Zwischen 2012 und 2017 wurden in Niedersachsen 130 Störfälle bei der Erdgasförderung gemeldet. Hierbei handelt es sich zum Großteil um den Austritt von Lagerstättenwasser oder Erdbeben. Eine Liste der Störfälle kann auf BOHRPLATZ.ORG eingesehen werden. Zudem gibt es eine öffentliche Google Map, die Störfälle in unserer Region aufzeigt: „Map Störfälle unkonventionelle Gasförderung, konventionelle Gasförderung, Fracking und Probebohrungen“